Erfahrung schon seit 1987
Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V Rehabilitationsbehandlungen an und für
Patienten mit privater Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Die Klinik ist auch beihilfefähig.

BESCHLEUNIGUNGSVERLETZUNG

Die abrupte Beschleunigung des nach hinten gesicherten (z.B. Sitzlehne) Rumpfes führt zu einer peitschenschlagförmigen, gegensinnigen Rückwärtsbewegung des Kopf es. Je nach Krafteinwirkung, vor allem bei fehlender Abstützung (z.B. Nackenstütze), treten Schädigungen auf, die von einer einfachen Zerrung der Muskeln und Bänder bis hin zu komplizierten Wirbelbrüchen reichen können.

Weitere Verletzungsmöglichkeiten im Rahmen einer Beschleunigungsverletzung sind Blutung und Ödeme (= Flüssigkeitsansammlung) im Bereich der ventralen Weichteile (= Verletzung von nicht-knöchernen Teilen des Körpers im vorderen Bereich), retropharyngeale Hämatome (= Blutergüsse hinter dem Schlund) und Kehlkopfverletzungen.

Die Beschleunigungsverletzung wird auch als Beschleun igung strauma bezeichnet.

Nach Erdmann werden 3 Schweregrade unterschieden:

  1. unauffälliges Röntgenbild, keine Weichteilverletzungen (= Verletzung von nicht-knöchernen Teilen des Körpers),

  2. isolierte Weichteilverletzungen und

  3. knöcherne Verletzungen.

Oftmals persistiert (= verbleibt) nach der Akutphase ein Zervikalsyndrom, das dann auch als solches, wie unten ausgeführt, schmerztherapeutisch behandelt werden kann.
Bei verstärkten vegetativen Begleitsymptomen (Übelkeit, Brechreiz, Schwindel, Ohrgeräusche) haben sich Stellatumblockade
n (= Betäubungen einer vegetativen Schaltstelle im seitlichen Halsbereich) in Serien bewährt.

Medikamentöse Schmerzbehandlung:
Akut (= plötzlich einsetzend, heftig) und subakut (= eher schleichend verlaufend) können beim Zervikalsynd rom als Folge einer Beschleunigungsverletzung zunächst (vorwiegend) peripher wirkende Analgetika (= Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken) eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale
Antirheumatika (= Rheuma mittel), aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und magen schonende wie z.B. Meloxicam. Besonders magenschonend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch Muskel relaxanzien (= Mittel zur Entspannung von Muskeln) (z.B. Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Manchmal sind aber die Schmerz zustände nur mit zentral wirkenden Analgetika ((z.B. Tramadol, Tilidin, Oxycodon (Tilidin oder Oxycodon auch kombiniert mit Naloxon) oder Morphin)) (= im Gehirn bzw. Rücken mark wirkende Schmerzmittel) beherrschbar.
Die Kombination mit schmerzdistanzierenden Antidepressiva (= Mittel gegen Depression, aber auch bei diesen Sch merzen hilfreich) (z.B. Doxepin, Maprotilin) oder auch Neuroleptika hilft in vielen Fällen Schmerzmittel einzusparen.

Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika):
Bei anhaltenden Schmerzen sollten rechtzeitig alternative Methoden eingesetzt werden. Eine sehr wirksame Alternative, ohne jedes Gewöhnungs- oder Suchtpotential, ist die therapeutische Lokalanästhesie mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel (z.B. Bupivacain) in Form von örtlichen Betäubungen und Nervenblockaden.
Infiltrative Lokalanästhesie:
Die einfachste diesbezügliche Therapie besteht in der örtlichen Infiltration der meist verspannten, an die
Wirbelsäule angrenzenden Mus kulatur. Je nach segmentaler Ausdehnung reichen ca. 5-10 ml Bupivacain 0,25% bis 0,5% völlig aus. Eine weitere Möglichkeit ist die gezielte Infiltration von Triggerpunkten (= kleine Reizzonen hpts. in der Mus kulatur) nach vorheriger Identifizierung derselben.
Periphere temporäre (= oberflächliche, zeitlich begrenzte) Nervenblockaden:
Zur Unterbrechung segmentaler Reflexkreise, aber auch zur Therapie von Schmerzausstrahlungen eignen sich beim Zervikalsynd rom Blockaden
(= Betäubungen) der korrespondierenden Ner venwurzeln (= Nervenaustrittstellen neben der Wir belsäule).
Gegen Schmerzausstrahlungen in den
Hinterkopf im Rahmen eines oberen Zervi kalsyndroms wirken wiederholte Betäubungen Nn. occipitales (= Nerven am Hinterkop f).
Schmerzausstrahlungen in
Schulter / Arm, wie sie beim mittleren/unteren Zervikalsynd rom in typischer Weise vorkommen, sprechen zufriedenstellend auf die wiederholte hohe Blockade des Plexus brachialis (= Betäubung des Armnervengeflechts im seitlichen Halsbereich) nach Winnie an. Technisch risikoärmer und oft besser wirksam ist jedoch die kontinuierliche, retrograd hohe Plexus brachialis-Blockade mit Katheter (*siehe unten).
Zur Schmerzbehandlung kann auch die interskalenäre (= zwischen Muske ln im seitlichen, unteren Halsbereich) Blockade des Pl exus brach ialis (auch kontinuierlich mit Katheter) durchgeführt werden, allerdings ist diese Methode mit einem etwas größeren Risiko behaftet.

Physikalische Therapie:
Auch die Elektrostimulation kann bei Beschwerden nach einer Beschleunigungsverletzung eine Linderung herbeiführen. Die transkutane Nervenstimulation mit Niederfrequenzgenerator über Klebeelektroden (TENS) hat den Vorteil, daß sich die Patienten bei Bedarf selbst behandeln können. Die Elektroden werden paarig neben der
Halswirbelsäule aufgeklebt. Durch Veränderung der Stimulationsfrequenz und der Elektrodengröße kann die Wirkung optimiert werden. Eine weitere physikalische Behandlungsmöglichkeit ist die oberflächliche Kältetherapie im Schmerzbereich. Wir verwenden einen elektrischen Kaltluftgenerator, dessen Luftstrom auf ca. -10 bis -15 Grad C abgekühlt ist.
Manche Patienten nach einer Beschleunigungsverletzung empfinden allerdings lokale Wärmeapplikationen (Rotlicht) als besser wirksam. Warme Bäder können ebenfalls
Rücken -und Gliederschmerzen lindern. Auch eine Magnetfeldtherapie (pulsierende Signaltherapie) kann hilfreich sein.
Die Verordnung von gewöhnlichen Massagen ist auch bei diesem Schmerzproblem
nicht sinnvoll. Für den Patient mag diese Behandlung zwar angenehm sein, aber unter schmerztherapeutischem Aspekt bringt sie nichts und führt nur zu unnötigen Kosten.
Nahezu unverzichtbar ist aber die heilgymnastische Therapie, da meist nur diese geeignet ist, einen ärztlichen Behandlungserfolg zu sichern und längerfristig zu stabilisieren. Dabei gilt es, die
Muskeln neben der Halswir belsäule zu trainieren, da auf Dauer nur eine kräftige/suffiziente Mus kulatur eine statische und dynamische Schwäche des Achsenorgans kompensieren kann.
Besonders bei akuten Blockierungen hat die manuelle Therapie (Chirotherapie) durchaus gute Erfolge aufzuweisen.

Andere Therapiemaßnahmen:
Der Vollständigkeit halber darf die Akupunktur zur Behandlung des Zervi
kalsyndroms nicht unerwähnt bleiben. Wichtig sind individuelle Instruktionen zur richtigen Haltung und Vermeidung von übermäßigen Wirbelsäulenbelastungen (funktionelle Ergotherapie). Darüber hinaus ist anzustreben, daß die betroffenen Patienten Übungen zur Lockerung der Mus kulatur erlernen.
Die Verordnung von Hilfsmitteln wie z.B. Schanzsche Krawatte sollten dem Orthopäden vorbehalten sein.
Hypnoide
(= bewusstseinsverändernde) Verfahren wie autogenes Training oder progressive Relaxation nach Jakobson sind bei anhaltenden Schmerzzuständen im Rahmen einer psychologischen Mitbetreuung eine sinnvolle Ergänzung der Gesamtstrategie, da auch sie zu einer muskulären Entspannung führen, ebenso Biofeedback (= Registrierung und Rückmeldung bioelektrischer Signale).

Bei längerfristig bestehenden Schmerzen nach einer Beschleunigungsverletzung ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch / psychotherapeutische Interventionen erfolgen.

Erläuterungen:

* Bei der sog. kontinuierlichen Nervenblockade mit Katheter wird ein dünner Kunststoffschlauch vorübergehend (ca. 10-14 Tage lang) dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten“ werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das Lokalanästhetikum (= örtliche Betäubungsmittel) wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben.
Bei der sog. retrograd hohen Blockadevariante des großen Armnervs wird der
Obera rm während den Katheterfüllungen mit einer Manschette abgestaut, so daß das Betäubungsmittel innerhalb der Nervenscheide nach oben getrieben wird und dann auch im Schul ter- und unteren seitlichen Halsbereich wirken kann.
Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung auch das sog. Schmerz
gedächtnis zu löschen.

Nachtrag zum Thema "Halskrawatte bei Beschleunigungsverletzung" (Quelle: www.netdoktor.at 13. 7.04)

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen.

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